Ablauf einer Alarmierung

Innerhalb der europäischen Union lautet die einheitliche Notfalltelefonnummer 112

Aber was passiert, wenn Sie in einem Notfall die 112 wählen?

Ob vom Festnetz oder Mobilfunknetz, Sie werden direkt weitergeleitet an die zuständige Rettungsleiststelle für Ihren Aufenthaltsortes. Diese Leitstelle wird rund um die Uhr von erfahrenen Feuerwehrangehörigen besetzt, die sowohl eine feuerwehrtechnische als auch eine rettungsdienstliche Ausbildung haben.

Wenn Sie dort anrufen, sind die fünf W-Fragen am wichtigsten:

Wer ruft an? Sie nennen ihren Namen und eventuell ihre Telefonnummer

Wo ist es passiert? Sie nennen den Ort, bei einem Wohnungsbrand die genaue Adresse, bei einem Verkehrsunfall den Straßenabschnitt.

Was ist passiert? Sie schildern was passiert ist. Dies kann Rauchentwicklung sein, aber auch Krankheitssympthomen oder einen Autounfall

Wie viele Verletzte? Sie nennen die Anzahl der Personen die betroffen sind.

Warten auf Rückfragen. Sie legen nicht auf, sondern warten auf Rückfragen der Leitstelle.

Denn für den Feuerwehrangehörige in der Leitstelle ist es von Bedeutung, die Schadenslage zu beurteilen und diese entsprechend in eine Alarmstufe einzuordnen.Handelt es sich zum Beispiel um einen kleinen Brand, so lautet die Alarmstufe B1, handelt es sich jedoch um einen Industriebrand, so kann die Stufe bis B5 erhöht werden.

Gemäß einer innerhalb der Verbandsgemeinde vorab festgelegten Alarm-und Ausrückeordnung werden nun die entsprechenden Feuerwehren oder Spezialkräfte alarmiert.

Die Feuerwehren innerhalb der Verbandsgemeinde bestehen aus freiwillige Feuerwehrangehörigen die nun alarmiert werden. Die Alarmierung erfolgt über einen Melder den der Angehörige an sich trägt und im Vorfeld von der Leitstelle erfährt, wie der Einsatz lautet. Bei größeren Schadenslagen wird auch noch über die Sirene alarmiert. Zusätzlich erhalten Feuerwehrangehörigen über ihr Smartphone eine ergänzende Alarmierung, die auf einen sogenannte Apager übermittelt wird. 

Gemäß der Ausrückeordnung ist en nun die Hauptaufgabe innerhalb von 8 Minuten am Einsatzort zu erscheinen und erste Maßnahmen zu treffen. In diesen 8 Minuten muss der Berufstätige seine Arbeit unterbrechen, am Gerätehaus erscheinen, sich dort umkleiden, die Fahrzeuge besetzen und zum Einsatzort fahren. Die Alarmstufe definiert, wie viele und welche Feuerwehren, im ersten Abmarsch, alarmiert werden. Denn nicht jede Feuerwehr ist mit denselben Gerätschaften bestückt. 

Nach Eintreffen am Einsatzort wird entschieden, ob weitere Kräfte erforderlich sind. Diese werden dann nachalarmiert und erscheinen demnach innerhalb von 15 (zweiter Abmarsch) und 25 Minuten (dritter Abmarsch) am Einsatzort.

Weitere Kräfte können zum Beispiel die Spezialkräfte für Gefahrgut, die Rettungshundestaffel, eine Drohne für Beobachtungen aus der Luft oder die Höhenrettung sein.

Aber nicht nur die Feuerwehr wird alarmiert. Je nach Schadenslage werden die Polizei, sowie der Rettungsdienst alarmiert. Die Polizei sichert bei einem Verkehrsunfall die Unfallstelle ab und nimmt Daten von den Unfallbeteiligten auf.
Der Rettungsdienst kümmert sich sowohl um die Versorgung von verletzten als auch den Schutz der Feuerwehrleute. Bei größeren Ereignissen wird er so bspw. schon vorab alarmiert um im Falle eines verletzten Feuerwehrmannes sofort helfen zu können. Die benötigten Rettungswagen, Notarztwagen oder auch der Rettungshubschrauber “Christoph 10” werden dafür autonom von der Leitstelle alarmiert wenn der Bürger den Notruf über die 112 absetzt. Der “Christoph 10” ist am Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich in Wittlich stationiert und wird von der ADAC Luftrettung getragen.